Regula Neeser
"Nur nichts tun ist falsch": Die Präsidentin des Samaritervereins Schöftland im Interview
Für Vanessa Huber ist es wichtig, dass ihre Familie ihre Wünsche im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit kennt. Bild: zvg
Vanessa Huber aus Safenwil hat sich mit nicht einmal 30 Jahren Gedanken über ihr Lebensende gemacht und eine Patientenverfügung SRK erstellt. Aus ihrem Umfeld erhält sie dafür viel Anerkennung.
Safenwil Mit einer Patientenverfügung kann man sicherstellen, dass der eigene Wille bezüglich medizinischer Behandlungen auch dann beachtet wird, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äussern. In der Schweiz hat sich laut dem Bundesamt für Statistik jeder fünfte Mensch um eine Patientenverfügung gekümmert, wobei die Erstellung einer Patientenverfügung in jüngeren Altersgruppen weniger verbreitet ist als bei älteren Personen.
Das hat auch Vanessa Huber (29) in ihrem Umfeld gemerkt. «Als ich meinen Freunden erzählt habe, dass ich eine Patientenverfügung beim Aargauer Roten Kreuz erstellt habe, haben mich viele nach den Gründen gefragt. Ich sei ja schliesslich nicht krank», erinnert sie sich mit einem Schmunzeln zurück. Für viele junge Menschen sind die Themen Tod und Sterben weit entfernt, weil sie in dieser Lebensphase selten von Bedeutung sind. Unfälle oder plötzliche schwere Krankheiten können aber jederzeit auftreten, unabhängig vom Alter. «Für mich ist es wichtig, dass meine Familie weiss, was meine Wünsche sind, wenn ich nicht mehr urteilsfähig sein sollte. Eine solche Situation wäre für meine Eltern schon genug belastend. Da möchte ich nicht, dass sie auch noch schwierige Entscheidungen fällen müssen», so Vanessa Huber.
Vanessa Huber musste vor drei Jahren mitansehen, wie sich ihr Vater in einer belastenden Situation zurechtfinden musste. «Als meine Grossmutter im Spital war, musste mein Vater viele schwierige Entscheidungen fällen. Weil sie nie darüber gesprochen hatten, wusste er nicht, was sie wollte. Das war nicht einfach», so Vanessa Huber.
Daraufhin habe sie gemeinsam mit ihrer Mutter einen Beratungstermin beim Aargauer Roten Kreuz vereinbart. «Wir wurden kompetent und einfühlsam beraten und konnten auch rechtliche Fragen klären. Dass ich mich zusammen mit meiner Mutter um eine Patientenverfügung gekümmert habe, hat uns noch näher zusammengebracht», erzählt die junge Marketingfachfrau und ergänzt: «Ich weiss, dass es nicht einfach ist, über solche schwierigen Themen zu sprechen. Sich mit den eigenen Werten und Wünschen bezüglich Leben und Gesundheit auseinanderzusetzen, lohnt sich aber – auch schon in den jungen Jahren.»
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Kanton Aargau unterstützt benachteiligte und beeinträchtigte Menschen im Kanton. In den Bereichen Entlastung, soziale Integration und Bildung verhelfen rund 130 Mitarbeitende und 960 Freiwillige diesen Menschen zu mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Zugehörigkeit. Die breite Palette von Hilfsangeboten des SRK Kanton Aargau steht im Zeichen der Menschlichkeit und wird nach den Grundsätzen der Rotkreuz-Bewegung aktuellen Bedürfnissen angepasst und laufend weiterentwickelt. Das SRK Kanton Aargau finanziert sich hauptsächlich durch Erträge aus Dienstleistungen und Projekten sowie durch Mitgliederbeiträge und Spenden.
pd
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