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Sonntag, 14. August 2022
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Unter dem Motto «Rücksicht – Danke!» sensibilisiert die Regionalpolizei die Verkehrsteilnehmenden in der Zofinger Altstadt.
Zofingen Wenn es warm ist, zieht es die Menschen wieder vermehrt nach draussen, die Velos werden aus den Kellern geholt. Damit ein friedliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden in der Zofinger Altstadt gelingt, lanciert die Stadt Zofingen eine Sensibilisierungskampagne. Es weisen Plakate auf das richtige Verhalten hin.
Seit der Einführung der Begegnungszone im vergangenen Jahr geniessen in der gesamten Altstadt die Fussgänger Vortritt. In der Fussgängerzone sind Velos im Schritttempo gestattet. E-Bikes mit gelbem Kontrollschild müssen den Motor ausschalten. Zudem ist bei dichtem Verkehr das Velo zu schieben. Mit ihrer Aktion will die Regionalpolizei die geltenden Regeln verdeutlichen und wirbt gleichzeitig für gegenseitige Rücksichtnahme. Um die Fussgänger nicht zu erschrecken, sollten diese beispielsweise mit genügend Abstand überholt werden. Auf der andern Seite haben die Fussgänger zwar Vortritt – sie dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.
Neben der Fussgängerzone gibt es in der Altstadt auch die Begegnungszone. Dort haben die Fussgänger ebenfalls Vortritt, aber motorisierte Fahrzeuge sind zugelassen. Für alle gilt das Tempolimit 20 km/h. Damit für die Verkehrsteilnehmenden die Tempo-20-Zone gut erkennbar ist, wurde im vergangenen Jahr bei allen sieben Stadteingängen zusätzlich zur Signalisation noch eine grosse Bodenmarkierung «20» angebracht. In den kommenden Tagen wird die Regionalpolizei zudem ein sogenanntes «Speedy»-Messgerät in der Altstadt installieren. Dieses signalisiert den Verkehrsteilnehmenden mit grünen oder roten Smileys auf charmante Art, ob Tempo 20 eingehalten wurde. Ob die Informationskampagne bezüglich Einhaltung des Tempolimits erfolgreich ist, werden die künftigen Geschwindigkeitskontrollen zeigen.
dass in der Zofinger Altstadt die Fussgänger Vortritt haben?
dass in der Begegnungszone Tempo 20 gilt?
dass in der Fussgängerzone Velos nur Schritttempo fahren dürfen und E-Bikes mit gelbem Kontrollschild den Motor ausschalten müssen?⋌pd
Unter dem Motto «Rücksicht – Danke!» sensibilisiert die Regionalpolizei die Verkehrsteilnehmenden in der Zofinger Altstadt.
Zofingen Wenn es warm ist, zieht es die Menschen wieder vermehrt nach draussen, die Velos werden aus den Kellern geholt. Damit ein friedliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden in der Zofinger Altstadt gelingt, lanciert die Stadt Zofingen eine Sensibilisierungskampagne. Es weisen Plakate auf das richtige Verhalten hin.
Seit der Einführung der Begegnungszone im vergangenen Jahr geniessen in der gesamten Altstadt die Fussgänger Vortritt. In der Fussgängerzone sind Velos im Schritttempo gestattet. E-Bikes mit gelbem Kontrollschild müssen den Motor ausschalten. Zudem ist bei dichtem Verkehr das Velo zu schieben. Mit ihrer Aktion will die Regionalpolizei die geltenden Regeln verdeutlichen und wirbt gleichzeitig für gegenseitige Rücksichtnahme. Um die Fussgänger nicht zu erschrecken, sollten diese beispielsweise mit genügend Abstand überholt werden. Auf der andern Seite haben die Fussgänger zwar Vortritt – sie dürfen die Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern.
Neben der Fussgängerzone gibt es in der Altstadt auch die Begegnungszone. Dort haben die Fussgänger ebenfalls Vortritt, aber motorisierte Fahrzeuge sind zugelassen. Für alle gilt das Tempolimit 20 km/h. Damit für die Verkehrsteilnehmenden die Tempo-20-Zone gut erkennbar ist, wurde im vergangenen Jahr bei allen sieben Stadteingängen zusätzlich zur Signalisation noch eine grosse Bodenmarkierung «20» angebracht. In den kommenden Tagen wird die Regionalpolizei zudem ein sogenanntes «Speedy»-Messgerät in der Altstadt installieren. Dieses signalisiert den Verkehrsteilnehmenden mit grünen oder roten Smileys auf charmante Art, ob Tempo 20 eingehalten wurde. Ob die Informationskampagne bezüglich Einhaltung des Tempolimits erfolgreich ist, werden die künftigen Geschwindigkeitskontrollen zeigen.
dass in der Zofinger Altstadt die Fussgänger Vortritt haben?
dass in der Begegnungszone Tempo 20 gilt?
dass in der Fussgängerzone Velos nur Schritttempo fahren dürfen und E-Bikes mit gelbem Kontrollschild den Motor ausschalten müssen?⋌pd
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