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Samstag, 10. April 2021
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Eine Gewohnheit der Diplomatie ist oft, mit salbungsvollen Worten die Wirklichkeit zu beschönigen oder auszuklammern. So geschieht dies zurzeit gegenüber der EU betreffend ein institutionelles Abkommen. Alle wissen, dass die Schweizer Bevölkerung –... weiterlesen
Wo sich VIPs treffen, da ist sie immer dabei. Oder war! In Zeiten von Corona gibts ja leider keine Events. Aber in Zeiten vor der Pandemie kam kein Promi an ihr und ihrem Mundwerk vorbei. Ich rede von Gossipa (Bilder)! Vor ein paar Tragen treffe.. weiterlesen
NETFLIX: «Wer hat Sara ermordet?» Der zu Unrecht inhaftierte Álex Guzmán wird nach 18 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Angeblich soll er seine Schwester Sara ermordet haben. Dementsprechend sinnt es Álex nach Rache. Er räumt mit seiner... weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Die Teilrevision Hegmatte / Mühleareal lag zwischen dem 23. November und dem 22. Dezember 2020 öffentlich auf.
Dem Gemeinderat Schöftland liegen 15 Einwendungen vor, wovon sich 14 auf die Teilän-derung beziehen. Neun Begehren stammen von Privatpersonen; keine davon wurde mit mehreren Unterschriften eingegeben. Daneben nutzten auch fünf Verbände respektive Vereine die Möglichkeit, sich zur vorliegenden Planung zu äussern: der WWF Schweiz, Pro Natura Aargau, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der Verein Pro Landwirtschaftszo-ne Hegmatte sowie der Natur- und Vogelschutzverein Schöftland.
Eine erste Auswertung der Einwendungen hat zum einen ergeben, dass insbesondere die Einwendungen von WWF Schweiz, Pro Natura Aargau und Stiftung Landschaftsschutz praktisch identisch sind. Zum anderen zeigt sich, dass die in den schriftlichen Einwendungen an-gesprochenen Themen bereits bekannt sind, weil sie schon in der Mitwirkung diskutiert wurden. Ausserdem wurde aber auch deutlich, dass ein Teil der Einwender nach wie vor davon ausgeht, die AVA könne ihre Depot- und Werkstattanlagen auch über den Planungshorizont 2045 hinaus innerhalb des Mühleareals betreiben. Dem gilt es einmal mehr in aller Deutlichkeit zu widersprechen: Die AVA hat nachgewiesen und klar kommuniziert, dass sie auf einen neuen Standort angewiesen ist, um auch nach 2045 ihrem Bundesauftrag gerecht zu werden und die langfristig benötigten Kapazitätssteigerungen realisieren zu können.
Der Gemeinderat wird die eingegangenen Begehren sorgfältig prüfen und auswerten. In den nächsten Wochen finden die entsprechenden Einigungsverhandlungen statt. Im März 2021 soll an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung (gemäss Covid-19-Verordnung) die Teiländerung Nutzungsplanung zur Abstimmung gebracht werden. pd
Die Teilrevision Hegmatte / Mühleareal lag zwischen dem 23. November und dem 22. Dezember 2020 öffentlich auf.
Dem Gemeinderat Schöftland liegen 15 Einwendungen vor, wovon sich 14 auf die Teilän-derung beziehen. Neun Begehren stammen von Privatpersonen; keine davon wurde mit mehreren Unterschriften eingegeben. Daneben nutzten auch fünf Verbände respektive Vereine die Möglichkeit, sich zur vorliegenden Planung zu äussern: der WWF Schweiz, Pro Natura Aargau, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der Verein Pro Landwirtschaftszo-ne Hegmatte sowie der Natur- und Vogelschutzverein Schöftland.
Eine erste Auswertung der Einwendungen hat zum einen ergeben, dass insbesondere die Einwendungen von WWF Schweiz, Pro Natura Aargau und Stiftung Landschaftsschutz praktisch identisch sind. Zum anderen zeigt sich, dass die in den schriftlichen Einwendungen an-gesprochenen Themen bereits bekannt sind, weil sie schon in der Mitwirkung diskutiert wurden. Ausserdem wurde aber auch deutlich, dass ein Teil der Einwender nach wie vor davon ausgeht, die AVA könne ihre Depot- und Werkstattanlagen auch über den Planungshorizont 2045 hinaus innerhalb des Mühleareals betreiben. Dem gilt es einmal mehr in aller Deutlichkeit zu widersprechen: Die AVA hat nachgewiesen und klar kommuniziert, dass sie auf einen neuen Standort angewiesen ist, um auch nach 2045 ihrem Bundesauftrag gerecht zu werden und die langfristig benötigten Kapazitätssteigerungen realisieren zu können.
Der Gemeinderat wird die eingegangenen Begehren sorgfältig prüfen und auswerten. In den nächsten Wochen finden die entsprechenden Einigungsverhandlungen statt. Im März 2021 soll an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung (gemäss Covid-19-Verordnung) die Teiländerung Nutzungsplanung zur Abstimmung gebracht werden. pd
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