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Montag, 25. Januar 2021
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Im letzten Jahr zeigte sich ein immer tiefer klaffender Graben zwischen Stadt und Land. Vertreter der Linken und viele Journalisten verspotteten unseren grossartigen Föderalismus und sprachen hochnäsig von «Kantönligeist» und «Flickenteppich». Sie... weiterlesen
Eine kleine Vorwarnung. Was Sie jetzt lesen werden, ist eine Lobeshymne. Eine wohlverdiente, wie ich finde. Eigentlich könnte ich diese halbe Seite mit einem einzigen Satz füllen: Mein Herz gehört Rosa Wilder und Manfred Kägi. Das, obwohl sie keine.. weiterlesen
TV: «Der Marsianer» Bei einer Mission zum Mars gerät die Mannschaft des Raumschiffs «Ares III» nach einigen Tagen auf dem Planeten in einen Sandsturm. Im Glauben, ihr Kamerad Mark Watney (Matt Damon) sei darin umgekommen, flüchtet das Team ins... weiterlesen
Autos, Schiffe, Lastwagen und Flugzeuge müssen in Zukunft CO2-frei werden. Damit das gelingt, braucht es einen Mix aus verschiedenen Antrieben und Treibstoffen. weiterlesen
Die Teilrevision Hegmatte / Mühleareal lag zwischen dem 23. November und dem 22. Dezember 2020 öffentlich auf.
Dem Gemeinderat Schöftland liegen 15 Einwendungen vor, wovon sich 14 auf die Teilän-derung beziehen. Neun Begehren stammen von Privatpersonen; keine davon wurde mit mehreren Unterschriften eingegeben. Daneben nutzten auch fünf Verbände respektive Vereine die Möglichkeit, sich zur vorliegenden Planung zu äussern: der WWF Schweiz, Pro Natura Aargau, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der Verein Pro Landwirtschaftszo-ne Hegmatte sowie der Natur- und Vogelschutzverein Schöftland.
Eine erste Auswertung der Einwendungen hat zum einen ergeben, dass insbesondere die Einwendungen von WWF Schweiz, Pro Natura Aargau und Stiftung Landschaftsschutz praktisch identisch sind. Zum anderen zeigt sich, dass die in den schriftlichen Einwendungen an-gesprochenen Themen bereits bekannt sind, weil sie schon in der Mitwirkung diskutiert wurden. Ausserdem wurde aber auch deutlich, dass ein Teil der Einwender nach wie vor davon ausgeht, die AVA könne ihre Depot- und Werkstattanlagen auch über den Planungshorizont 2045 hinaus innerhalb des Mühleareals betreiben. Dem gilt es einmal mehr in aller Deutlichkeit zu widersprechen: Die AVA hat nachgewiesen und klar kommuniziert, dass sie auf einen neuen Standort angewiesen ist, um auch nach 2045 ihrem Bundesauftrag gerecht zu werden und die langfristig benötigten Kapazitätssteigerungen realisieren zu können.
Der Gemeinderat wird die eingegangenen Begehren sorgfältig prüfen und auswerten. In den nächsten Wochen finden die entsprechenden Einigungsverhandlungen statt. Im März 2021 soll an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung (gemäss Covid-19-Verordnung) die Teiländerung Nutzungsplanung zur Abstimmung gebracht werden. pd
Die Teilrevision Hegmatte / Mühleareal lag zwischen dem 23. November und dem 22. Dezember 2020 öffentlich auf.
Dem Gemeinderat Schöftland liegen 15 Einwendungen vor, wovon sich 14 auf die Teilän-derung beziehen. Neun Begehren stammen von Privatpersonen; keine davon wurde mit mehreren Unterschriften eingegeben. Daneben nutzten auch fünf Verbände respektive Vereine die Möglichkeit, sich zur vorliegenden Planung zu äussern: der WWF Schweiz, Pro Natura Aargau, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der Verein Pro Landwirtschaftszo-ne Hegmatte sowie der Natur- und Vogelschutzverein Schöftland.
Eine erste Auswertung der Einwendungen hat zum einen ergeben, dass insbesondere die Einwendungen von WWF Schweiz, Pro Natura Aargau und Stiftung Landschaftsschutz praktisch identisch sind. Zum anderen zeigt sich, dass die in den schriftlichen Einwendungen an-gesprochenen Themen bereits bekannt sind, weil sie schon in der Mitwirkung diskutiert wurden. Ausserdem wurde aber auch deutlich, dass ein Teil der Einwender nach wie vor davon ausgeht, die AVA könne ihre Depot- und Werkstattanlagen auch über den Planungshorizont 2045 hinaus innerhalb des Mühleareals betreiben. Dem gilt es einmal mehr in aller Deutlichkeit zu widersprechen: Die AVA hat nachgewiesen und klar kommuniziert, dass sie auf einen neuen Standort angewiesen ist, um auch nach 2045 ihrem Bundesauftrag gerecht zu werden und die langfristig benötigten Kapazitätssteigerungen realisieren zu können.
Der Gemeinderat wird die eingegangenen Begehren sorgfältig prüfen und auswerten. In den nächsten Wochen finden die entsprechenden Einigungsverhandlungen statt. Im März 2021 soll an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmung (gemäss Covid-19-Verordnung) die Teiländerung Nutzungsplanung zur Abstimmung gebracht werden. pd
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